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Bülent Öztoplu freigesprochen!

Urteil ergeht 18 Jahre nach Vorfall

Bülent Öztoplu ist nach 18 Jahren von der Anklage des versuchten Totschlags freigesprochen worden. Eine Kammer des Landgerichts Mannheim folgte unter dem Vorsitz von Richter Meinertshagen nach einer kurzen Beratung den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die beide Freispruch gefordert hatten. Einzig im Hinblick auf eine Entschädigung für die Haftzeit versagte die Kammer ihre Zustimmung zu einem entsprechenden Antrag der Verteidigung und folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft.

Nach drei Verhandlungstage im Landgericht erfolgte am Freitag, dem 6. Dezember 2002 der eindeutige Freispruch. Vorangegangen waren quälende Zeugenbefragungen, in denen immer wieder klar wurde, dass nach 18 Jahren kaum noch Erinnerungen an das damalige Geschehen vorhanden waren oder dass diese aus einem Sammelsurium aus Gesehenem, Gehörtem und Gelesenem bestanden. Ausführlich verwies Richter Meinertshagen in seiner Urteilsbegründung darauf, dass es dadurch weder möglich war dem Angeklagten nachzuweisen, dass er ein Messer hatte noch dass ihm die Benutzung oder gar die Tötungsabsicht bewiesen werden konnte.

Schon zu Beginn der Verhandlung hatte Meinertshagen klar gestellt, dass alle Vorwürfe (gefährliche Körperverletzung sowie besonders schwerer Landsfriedensbruch) außer dem Vorwurf des versuchten Totschlag verjährt seien, sie also nicht ins Verfahren einfließen dürften. Trotzdem mußte grundsätzlich die Frage einer Beteiligung Öztoplus geklärt werden, da die Kammer auf Antrag der Verteidigung zu prüfen hatte, ob dem Angeklagten eine Entschädigung für seine Haftzeit zustünde. Dies verneinte die Kammer. Sie sah es als erwiesen an, dass Bülent Öztoplu sich an der Auseinandersetzung beteiligt hatte und dass ab einem gewissen Zeitpunkt auch keine Nothilfe mehr vorliegen konnte.

Nicht geklärt werden konnten die Vorgänge um die Verschleppung des Verfahrens durch die deutsche Justiz. Die Aussage des (zwischenzeitlich pensionierten) Richters Müller, man habe aus Sorge um Herrn Öztoplu seiner Einreise zum Zwecke der Klärung der Vorwürfe nicht zugestimmt, löste Kopfschütteln unter den Prozessbeteiligten aus.

Ungeklärt blieb auch, wieso Bülent Öztoplu dann ausgerechnet im letzten Jahr verhaftet wurde. Die Erklärung, dass das Landeskriminalamt Baden-Württemberg aufgrund eines Sorgerechtsstreits die Adresse des damals noch Gesuchten hätte ermitteln können, kann Öztoplu und seine Verteidigerin nicht befriedigen, hatten sie doch schon 1998 versucht, eine Klärung herbeizuführen und angeboten, einer Ladung auf dem Weg über die Verteidigerin Folge zu leisten (was das Landgericht Mannheim damals ablehnte).

Bülent Öztoplu zeigte sich zufrieden mit dem Freispruch. Einzig in der Frage der Haftentschädigung werde er erwägen, Widerspruch einzulegen.

Er kündigte außerdem an, seine erfolgreiche Arbeit in Österreich fortzusetzen. Dazu erwarte er nun seine erneute Berufung in den Menschenrechtsbeirat und wolle dort auch, nach einer Reform des Gremiums, wieder mitarbeiten.